Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch email) Unterkunftsreservierung haben Sie mit uns als Ihrem Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerl. Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
    2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
    3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.
    4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
    5. Tritt der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages von der Anmietung zurück, so ist der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 10%.
    6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 1.5.
    7. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.

  2. Das Mietverhältnis umfasst das Ferienappartement mit allem Zubehör wie in unserem Angebotsschreiben beschrieben. Alle Ferienappartements sind vollständig möbliert. Bestecke, Geschirr, Töpfe, Handtücher, Bettwäsche und Geschirrtücher sind vorhanden. Alle elektronischen Geräte und Anlagen werden vor Ankunft des Mieters überprüft. Bei Störungen und Ausfällen bemüht sich der Vermieter um eine schnellstmögliche Schadensbehebung. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Vermieter haftet nicht für die Schneeräum- und Streupflicht der jeweiligen Hausverwaltungen.

  3. Alle Ferienappartements dürfen nur mit der vereinbarten Zahl von Mietern belegt werden. Die Anreise kann ab 16.00 Uhr, die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen. Bei Anreise vor 16.00 Uhr besteht keine Gewähr, dass das Appartement bereits gereinigt ist.

  4. Der Mieter hat das Ferienappartement und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat das Appartement regelmäßig zu reinigen und vor Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen. Insbesondere sind das Badezimmer und die Küche, der Herd, der Kühlschrank und das Geschirr in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen, sonst entsteht ein Reinigungszuschlag von 30 Euro. Das Ferienappartement kann zu Zwecken eventueller Mängelbehebung durch eine Vertrauensperson der Vermieter jederzeit während der Geschäftszeiten betreten werden. Beschädigungen jeglicher Art in der Ferienwohnung oder am Hausrat müssen vom Mieter sofort dem Vermieter gemeldet werden und repariert oder ersetzt werden.

  5. Der in dem Inklusive-Preis enthaltene Leistungsumfang ist in der Mietliste beschrieben. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückvergütung erfolgen.

  6. Der Mieter hat das Inventar des Ferienappartements bei Mietbeginn genauestens zu überprüfen und innerhalb von 1 Werktag Beanstandungen beim Vermieter anzumelden. Somit ist gewährleistet, dass für eventuelle Schäden oder für das Fehlen von Gegenständen nur der vorherige Mieter haftbar gemacht werden kann, falls diese von ihm nicht gemeldet bzw. ersetzt worden sind.

  7. Gerichtsstand ist der Betriebsort.

  8. Zahlungsbedingungen: Zahlungseingang des Rechnungsbetrages, spätestens 14 Tage vor Anreise.

  9. Wir empfehlen unseren Gästen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  10. Die Gäste können in einigen Wohnungen (sofern ausgewiesen) einen DSL-Internetzugang über WLAN nutzen. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht werden.
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